In meiner Heimatstadt Jülich machte ich 1966 das Abitur auf dem Staatlichen Humanistischen Gymnasium, leistete meinen Wehrdienst und studierte ab 1968 an den Universitäten Bonn und München Rechtswissenschaften.
Im Jahre 1974 bestand ich das Erste Juristische Staatsexamen in Bonn mit dem Prädikat "GUT" und erreichte diese Bewertung auch im Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 1977 in Düsseldorf.
Meiner Neigung folgend wählte ich den Beruf des Rechtsanwaltes.
1977 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Jülich und Landgericht Aachen zugelassen.
Meine berufliche Tätigkeit nahm ich in der Sozietät Dr. Erwin Fuchs und Heinrich Stass auf, wo ich bereits in der gesamten Referendarzeit tätig gewesen war.
Seit Juli 2002 bin ich auch beim Oberlandesgericht Köln als Rechtsanwalt zugelassen.
Der Justizminister des Landes NRW ernannte mich 1991 zum Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln, im Jahre 2000 zum Vorsitzenden Richter am Anwaltsgericht. Infolge dieser Tätigkeit (bis 2012) verfüge ich über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts.
Bei der anwaltlichen Tätigkeit liegt meine besondere Kompetenz im Zivil-recht, insbesondere bei der Lösung von Problemen aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des Gesellschafts- und Handelsrechts.
Dabei ermöglichen mir meine Kenntnisse und Erfahrungen als bis 31.12.2019 als Fachanwalt für Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt die qualifizierte Bearbeitung der Rechtsprobleme, die besonderen Bezug zum Steuerrecht haben. Dies gilt zum Beispiel für die zivilrechtliche Haftung bei fehlerhafter steuerlicher Beratung ebenso wie für die Beachtung der steuerlichen Auswirkungen im Rahmen der vorsorgenden rechtlichen Beratung im Bereich des Erb-, Familien-und Gesellschaftsrechts.
Mein besonderes Interesse gilt der Arbeit mit Informationstechnologie und den Rechtsproblemen, die durch die elektronische Datenverarbeitung und das Internet entstehen.
Neben den üblichen Sprachkenntnissen in Englisch und Französisch ermöglichen mir meine Kenntnisse der portugiesischen Sprache und langjährige persönliche Beziehungen die qualifizierte Hilfe bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme, die nur in vertrauensvoller Zusammen-arbeit mit erfahrenen ausländischen Rechtsanwälten möglich ist.
MITGLIEDSCHAFTEN :
Rechtsanwaltskammer Köln
Aachener Anwaltverein e. V. und Deutscher Anwaltverein e. V.