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In  meiner Heimatstadt Jülich  machte ich 1966 das Abitur auf dem Staatlichen Humanistischen Gymnasium, leistete meinen Wehrdienst und studierte ab 1968 an den Universitäten  Bonn und München Rechtswissenschaften.

Im Jahre 1974 bestand ich das Erste Juristische Staatsexamen in Bonn mit dem Prädikat "GUT" und erreichte diese Bewertung auch im Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 1977 in Düsseldorf.

Meiner  Neigung  folgend  wählte  ich  den  Beruf des Rechtsanwaltes.

1977  wurde  ich zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Jülich und Landgericht Aachen zugelassen.

Meine  berufliche  Tätigkeit  nahm  ich  in der Sozietät Dr. Erwin Fuchs und Heinrich  Stass  auf,  wo  ich  bereits  in der gesamten Referendarzeit tätig gewesen war.

Seit Juli 2002 bin ich auch beim Oberlandesgericht Köln als Rechtsanwalt zugelassen.

Der Justizminister des Landes NRW ernannte mich 1991 zum Richter am Anwaltsgericht  für  den  Bezirk  der  Rechtsanwaltskammer  Köln, im Jahre 2000  zum  Vorsitzenden  Richter  am  Anwaltsgericht.  Infolge  dieser Tätigkeit (bis 2012) verfüge ich über besondere  theoretische  Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts.

Bei  der anwaltlichen Tätigkeit  liegt  meine  besondere Kompetenz im Zivil-recht, insbesondere  bei der Lösung von Problemen aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des Gesellschafts- und Handelsrechts.

Dabei ermöglichen mir meine Kenntnisse und Erfahrungen als bis 31.12.2019 als Fachanwalt für Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt die qualifizierte Bearbeitung der Rechtsprobleme,  die besonderen Bezug zum Steuerrecht haben. Dies gilt zum  Beispiel für  die zivilrechtliche  Haftung  bei  fehlerhafter steuerlicher  Beratung ebenso  wie für die Beachtung  der steuerlichen  Auswirkungen  im Rahmen  der  vorsorgenden rechtlichen Beratung im Bereich des Erb-, Familien-und Gesellschaftsrechts.

Mein  besonderes  Interesse  gilt  der  Arbeit  mit  Informationstechnologie  und  den  Rechtsproblemen, die durch die elektronische Datenverarbeitung und  das  Internet  entstehen.

Neben  den  üblichen  Sprachkenntnissen  in  Englisch  und  Französisch ermöglichen  mir  meine  Kenntnisse  der  portugiesischen  Sprache und langjährige  persönliche  Beziehungen  die  qualifizierte  Hilfe bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme, die nur in vertrauensvoller Zusammen-arbeit mit erfahrenen ausländischen Rechtsanwälten möglich ist.

MITGLIEDSCHAFTEN :

Rechtsanwaltskammer Köln

Aachener Anwaltverein e. V. und Deutscher Anwaltverein e. V.